Gemeinsame Konten und Schulden

Obwohl in der heutigen Zeit viele Ehepaare dazu übergehen, getrennte Konten einzurichten, kommt es gerade in Ehen mit einem Alleinverdiener vor, dass ein gemeinsames Konto beider Ehegatten existiert.

Im Zuge der Trennung und Scheidung kommt es häufig zum Streit hinsichtlich des Bankkontos. Es stellt sich die Frage: "Wer haftet für ein "Minus" auf dem Bankkonto?" oder auch "Muss ich das Geld zurückzahlen, was ich nach der Trennung vom gemeinsamen Konto abgehoben habe?"

Ist auf dem gemeinsamen Konto, bei dem beide Ehegatten als Kontoinhaber genannt sind, ein Guthaben vorhanden, steht dieser Betrag grundsätzlich jedem Ehegatten zur Hälfte zu. Häufig plündert ein Ehegatte vor oder kurz nach der Trennung das gemeinsame Konto. Hebt er mehr als die Hälfte ab, so muss er den Differenzbetrag an den anderen Ehegatten zurückerstatten. Wenn dieser Ehegatte das Geld jedoch bereits ausgegeben hat, kann der andere Ehegatte die Erstattung zwar verlangen, diese ist aber nicht durchsetzbar.

Aus diesem Grund sollte dringend so früh wie möglich das Gemeinschaftskonto gekündigt werden und ein Einzelkonto eröffnet werden.

Verbindlichkeiten, die vom gemeinsamen Konto abgebucht werden, müssen von beiden Ehegatten zur Hälfte getragen werden. Gemeinsame Schulden müssen von den Ehegatten nach der Trennung auch grundsätzlich weiterhin gemeinsam getragen werden.

Steht das Konto nur auf den Namen eines Ehegatten allein und hat der andere Ehegatte eine Kontovollmacht, so sollte diese bei einer Trennung schnellstens widerrufen werden. Zwar darf der andere Ehegatte nach der Trennung keine Abhebung mehr vornehmen, tut er es jedoch trotzdem und gibt das Geld aus, so bekommt der Kontoinhaber das Geld nicht erstattet.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.

Gemeinsame Konten


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